Leckageortung

Gutachter - Sachverständige - Sanierungsprofi        für Wasser-, Feuchtigkeits- und Schimmelschäden

Sachverständigenbüro Hemmersbach

Tel: 04641 9875 942    Fax.: 04641 9875 943

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Wasser +  Feuchtigkeit

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Im Sprachgebrauch unterscheiden wir:

Wasserschäden hierunter versteht man Schäden, die durch “unsachgemäss ausgetretenes Wasser” bzw. einen Rohrbruch oder durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen entstanden sind          sowie...

Feuchtigkeitsschäden die an Bauwerkteilen, Gebäuden, Geräten / Anlagen in Folge von Witterungs-einflüssen, aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Grund oder durch Kondensatbildung entstehen. Landläufig wird darunter ein (direkter oder indirekter) Bauschaden verstanden.

Hier liegen in beiden Fällen zwar Schädigungen vor, die aber ursächlich betrachtet zu verschiedenen versicherungs- und haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten führen.

Ist im Normalfall ein “Rohrbruch” ein versichertes Ereignis, d.h. Aufwendungen zur Suche und Behebung des Schadens auf den vorherigen baulichen Zustand wird durch Ihre Gebäudeversicherung getragen,     liegt bei Naturkatastrophen in der Regel nur eine Deckung bei einer Elementarschadensversicherung vor.

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Bei baulichen Mängeln, ist bei Nachweis, dem Verursacher in der Regel Nachbesserungsarbeiten bzw.  Kosten anzulasten.

Bei Schimmelbildung, die im hohen Maße, neben dem Wasserschaden, einem Kondensat begründeten Schaden zu Grunde liegt, ist die Verantwortlichkeit ob baulichem Mangel oder menschlichem Fehlver-haltens differenziert zu klären. Diese führt häufig, insbesondere im Mietverhältnis, zu Streitigkeiten.

Die Schadensursache kann man in der Regel feststellen. Dazu bedient man sich modernster Mess- und Ortungsmethoden. Sie geben Aufschluss auf Fehlerquellen oder Fehlverhalten.

Aus diesen Ergebnissen heraus können dann Maßnahmen und / oder Ansprüche abgeleitet werden.

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Doch Vorsicht vor überschnellen Entschlüssen ohne Beweiskraft, sie können eine Menge Geld und Ärger kosten !

 *** Diese Aussagen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Genauere Auskünfte über Ihre Vertragsbedingungen erteilen Ihnen Ihre Versicherung, im Bedarfsfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.